Schwimm- + Badebeckenwasser
Schwimmen und Baden sind beliebte Freizeitaktivitäten mit hohem Erholungswert. Beides hat vorbeugende und heilende Wirkung bei zahlreichen Erkrankungen, und ist deshalb auch im Sinne der Gesundheitsförderung von großer Bedeutung. Zur Minimierung möglicher Risiken durch Wasser-verunreinigungen wird die Qualität von öffentlichen Schwimmbädern sowie von Bädern in Therapieeinrichtungen regelmäßig überprüft.
Aufbereitung und Desinfektion
In den konventionellen Schwimmbädern (Frei- oder Hallenbädern) in Baden-Württemberg unterliegt das Wasser einer ständigen Aufbereitung. Die Beckenwässer werden in aller Regel gefiltert und anschließend desinfiziert. Durch die zusätzliche Desinfektion werden die von den Badenden eingetragenen Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Viren) sehr schnell inaktiviert. Aufbereitung, Desinfektion und die permanente Zugabe von frischem Wasser in „Trinkwasserqualität“ ermöglichen, dass eine große Zahl von Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig das kühle Nass genießen kann, ohne dass eine besondere Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss.
Amtliche Überwachung
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebeckenwasser ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg überwachen regelmäßig die Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Aufbereitungsanlagen mittels Begehungen und Probenahmen.
Grundlage der amtlichen Überwachung ist neben dem IfSG die technische Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser", welche neben den allgemeinen Anforderungen an die „Badewasserqualität" auch alle technischen und baulichen Vorgaben macht. Das Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht die Proben aus den Schwimm- und Badebecken nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes.
Schwimmbäder mit biologischer Aufbereitung
Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich Schwimmbäder mit biologischer Aufbereitung oder sog. Kleinbadeteiche. Kleinbadeteiche sind künstlich angelegte Schwimm- und Badteichanlagen im Freien, welche gegen den Untergrund abgedichtet sind. Die Wasseraufbereitung erfolgt ausschließlich durch natürliche Reinigungsprozesse und durch Filtration. Das Wasser wird im Gegensatz zu den konventionellen Schwimm- oder Badebecken jedoch nicht zusätzlich desinfiziert. Dieser Umstand bewirkt, dass in einem biologisch aufbereiteten Schwimmbecken vergleichbarer Größe wesentlich weniger Badegäste schwimmen dürfen als in einem konventionellen Bad. Verglichen mit einem natürlichen Badegewässer (z.B. Baggersee) gelten dementsprechend auch strengere Bewertungen hinsichtlich der mikrobiologischen Überwachungsparameter. Das Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht auch die Proben aus biologisch aufbereiteten Bäder nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes. Neben den Vorgaben zur Überwachung existiert mittlerweile auch ein fundiertes technisches Regelwerk, welches die Betreiber bei Planung, Bau und Betrieb sinnvoll unterstützt.
Weitere Informationen
Umweltbundesamt (UBA) - Schwimm- und Badebeckenwasser
UBA-Empfehlung - Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung
UBA-Empfehlung - Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche
FLL-Richtlinien für Freibäder mit biologischer Aufbereitung
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)