Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
- Wir bewerten biologische Gefahrenlagen in einem multidisziplinären Team,
- wir beraten bei Fragestellungen zur Prävention, Erkennung und Abwehr von bioterroristischen Bedrohungen,
- wir bearbeiten und begleiten die ständige Aktualisierung des Seuchenalarmplans,
- wir unterstützen die Gesundheitsämter bei der Aufklärung von Infektionsgeschehen,
- wir koordinieren Meldungen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (§ 12 IfSG),
- wir koordinieren und unterstützen den LGA-Bereitschaftsdienst, der rund um die Uhr für die Gesundheitsämter und Behörden der Gefahrenabwehr erreichbar ist,
- wir informieren zu aktuellen Gefahrenlagen sowie Infektionserregern und bieten Fachfortbildungen an,
- wir kooperieren mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochpathogene Erreger (STAKOB) beim Robert Koch-Institut,
- wir unterstützen den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Bewertung von chemischen Gefahrenlagen in Hinblick auf die gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung,
- wir beraten bei Fragestellungen zum Impfschutz und betreiben die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen.
Informationen zum Coronavirus
Lagebericht (bis 2023)
Kontakt
Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz
0711 25859-448
Erreichbarkeit IfSG-Meldewesen Gesundheitsämter (PDF; 72 KB)
Vorgehen bei hochpathogenen Infektionskrankheiten
Hochpathogene Infektionskrankheiten sind insbesondere virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF) wie Lassa oder Ebola, aber auch SARS, aviäre Influenza, Lungenpest oder (Affen-)Pocken. Das Management und die Behandlung dieser Erkrankungen erfordern besondere Maßnahmen zum Schutz des medizinischen Personals sowie zur Verhinderung der Weiterverbreitung in der Bevölkerung.
- Wenn ein Verdacht auf eine hochpathogene Erkrankung nicht ausgeräumt werden kann, ist unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt zu verständigen!
- Bis zur Abklärung der Diagnose ist der Patient wie ein Erkrankter zu behandeln. Der Patient darf keinen Kontakt zu anderen Personen haben. Nur Personen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sollten sich dem Patienten nähern.
- Das örtliche Gesundheitsamt wird die Verdachtsdiagnose prüfen und sich mit dem Kompetenzzentrum beraten. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen und das weitere Vorgehen werden abgestimmt.
- Erhärtet sich der Verdacht auf eine hochpathogene Erkrankung, werden das Gesundheitsamt und das Kompetenzzentrum in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration über die Verlegung des Patienten in die für diese Fälle ausgestattete Sonderisolierstation am Robert-Bosch-Krankenhaus entscheiden.