Diagramme, Bleistift, Lupe und ein Mobiltelefon liegen auf einem Tisch

Infektionssurveillance

Zentrale Aufgabe der Infektionssurveillance ist die zeitnahe und räumliche Erfassung des Auftretens von Infektionskrankheiten in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Meldepflicht von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz.

  • Wir überwachen und bewerten das Infektionsgeschehen. 
  • Wir sichern die Qualität der übermittelten Daten.
  • Wir beraten die Gesundheitsämter.
  • Wir unterstützen bei Ausbruchsuntersuchungen.
  • Wir erarbeiten Empfehlungen und Leitfäden gemeinsam mit Partnern aus anderen Fachdisziplinen und Fachgremien.