Infektionssurveillance
Zentrale Aufgabe der Infektionssurveillance ist die zeitnahe und räumliche Erfassung des Auftretens von Infektionskrankheiten in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Meldepflicht von Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz.
- Wir überwachen und bewerten das Infektionsgeschehen.
- Wir sichern die Qualität der übermittelten Daten.
- Wir beraten die Gesundheitsämter.
- Wir unterstützen bei Ausbruchsuntersuchungen.
- Wir erarbeiten Empfehlungen und Leitfäden gemeinsam mit Partnern aus anderen Fachdisziplinen und Fachgremien.