Kommunale Gesundheitsberichterstattung
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist seit 2016 nach dem ÖGDG Baden-Württemberg eine der Hauptaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die GBE beschreibt und bewertet die gesundheitliche Lage der Menschen einer Region. Dies kann als Grundlage für die Gesundheitsplanung oder die Gesundheitsförderung und Prävention dienen.
Das LGA unterstützt die kommunalen Gesundheitsämter bei der Erstellung von Gesundheitsberichten durch die Bereitstellung von Daten und Berichtsvorlagen, durch Fortbildungen, Veranstaltungen und individuelle Beratungen.
Berichtsvorlagen als Muster für Ihren eigenen Bericht können Sie von uns erhalten. Momentan sind Vorlagen für einen Bericht zur Kindergesundheit, zur Zahngesundheit, einem Basisbericht, zu Todesursachen und Infektionen verfügbar.
Bei Interesse fordern Sie diese über den seitlich stehenden Kontakt an.
Folgende Fortbildungen werden in unregelmäßigen Abständen angeboten:
• Einführung in die GBE
• Gesundheitsberichte ansprechend und informativ gestalten
• Daten für Taten – Kommunikation der Ergebnisse
• Von der Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen zum Bericht
Zudem finden ein- bis zweimal jährlich Dienstbesprechungen GBE zur Information, Austausch und Vernetzung der Gesundheitsämter im Bereich GBE und alle zwei Jahre die Veranstaltungsreihe „WHO is Who? Datenhalter und –quellen in BW“, in der mögliche Bezugsquellen für Daten für die kommunale Ebene vorgestellt werden, statt.
Liste der kommunalen Gesundheitsberichterstattung
In diese Liste können die Stadt- und Landkreise von Baden-Württemberg ihre veröffentlichten Gesundheitsberichte einstellen und somit der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Das Ziel ist dabei, den an GBE Interessierten die Recherche nach kommunalen Gesundheitsberichten zu erleichtern und den Austausch in Sachen Konzeption und Gestaltung zwischen den für die GBE zuständigen Mitarbeitern der Kreise zu fördern. Die Berichte sind nach Themen sortiert und über die Navigation auf der linken Seite aufrufbar. Jegliche Rechte der hier aufgelisteten Berichte liegen bei den Berichterstellern.