Schulungen nach § 7 Landesglücksspielgesetz
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zu § 7 des Landesglücksspielgesetzes Baden-Württemberg (LGlüG). Es stehen Merkblätter zu den Anforderungen an die Inhalte eines Sozialkonzeptes sowie die neu überarbeiteten Curricula für Erst- und Wiederholungsschulungen für Glücksspielanbieter:innen (Stand: März 2020) zum Download bereit.
Eine Liste mit Beratungsstellen in Baden-Württemberg, die Schulungen für Mitarbeitende von Glücksspielanbietern gemäß § 7 LGlüG anbieten, steht ebenfalls zur Verfügung. Die Auflistung enthält keine abschließende Aufzählung von Einrichtungen, die Sozialkonzepte in Umsetzung bundesrechtlicher Vorschriften erstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtungen, um dort nähere Informationen zu erhalten.
Darüber hinaus finden Sie Hinweise zu den Inhalten der Berichte gemäß § 7 Abs. 3 LGlüG sowie eine Liste mit Beratungsstellen, die nach § 33c Gewerbeordnung die Erstellung von Sozialkonzepten für Automatenaufsteller anbieten.