Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde.
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte.
![Arzt untersucht Patient mit dem Stethoskop](/fileadmin/_processed_/b/d/csm_AdobeStock_243022575_Untersuchung_ngampol_cf02f8326a.jpeg)
Hinweise für Ärzte
![Stethoskop liegt auf einem medizinischen Bericht](/fileadmin/_processed_/9/1/csm_AdobeStock_111335064_Stethoskop_megaflopp_24d5020d7d.jpeg)