Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung
Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Einstellungs-/Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Einstellungs-/Ernennungsbehörde von den Bewerbern ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde.
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte.