Hinweise für Beamtenbewerber
Nach den Regelungen einer zwischen dem Land und der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossenen Rahmenvereinbarung sollen die ärztlichen Untersuchungen und die Ausstellungen der "Ärztlichen Zeugnisse" über die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis nur von Ärzten erfolgen, mit denen oder deren Berufsausübungsgemeinschaften zum Zeitpunkt der Untersuchung sowie einem Zeitraum von fünf Jahren davor keine Behandlungsverhältnisse oder nähere Verwandtschaftsverhältnisse bestanden.
Hinweis für noch nicht volljährige Beamtenbewerber
Ist eine Beamtenanwärterin oder ein Beamtenanwärter noch nicht volljährig, ist nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung zusätzlich auch eine ärztliche, arbeitsmedizinische Erstuntersuchung erforderlich (medizinischer Arbeitsschutz). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier in dem Informationsblatt zu Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Informationsblatt Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF; 44 KB)
Alle Formulare und Hinweise im Überblick
Ärzteliste - Einstellungsuntersuchungen Beamtenbewerber (PDF; 122 KB)
Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte/Anamnesebogen (PDF; 592 KB)
Ärztliches Zeugnis auf Probe-Lebenszeit (PDF; 476 KB)
Ärztliches Zeugnis auf Widerruf-Zeit (PDF; 481 KB)
Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis (PDF; 491 KB)
Informationsblatt Einstellungsuntersuchung und Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF; 44 KB)
Zusätzliche Untersuchung Einstellungsuntersuchungen (PDF; 498 KB)