IfSG-Meldestelle
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg ist die zuständige Landesbehörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Baden-Württemberg.
Meldungen bzw. Benachrichtigungen zu Infektionskrankheiten werden gemäß IfSG von Ärzten und Laboratorien an das Gesundheitsamt und von dort an das Landesgesundheitsamt übermittelt.
- Wir übermitteln Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten an das Robert Koch-Institut.
- Wir prüfen die Daten und erstellen epidemiologische Auswertungen über das Auftreten und die Verteilung von Infektionskrankheiten.
- Wir stellen den Gesundheitsämtern und der Öffentlichkeit Berichte und Ergebnisse zu Verfügung und beraten den ÖGD zu meldepflichtigen Erkrankungen.
Robert Koch-Institut: Meldebögen
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Übersicht Formulare (Word; 27 KB)
Arztmeldung - Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG (Word; 58 KB)
Arztmeldung - Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG (PDF; 143 KB)
Labor-Meldeformular - Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG (Word; 56 KB)
Labor-Meldeformular - Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG (PDF; 89 KB)
Übermittlung gemäß § 12 Absatz 1 IfSG (PDF; 389 KB)