Sprecher hält einen Vortrag vor Publikumbei einer Veranstaltung im Saal

Kommunale Gesundheitskonferenzen

Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sind wichtige Partner des Landes um das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. Seit Ende 2018 sind flächendeckend in allen Land- und Stadtkreisen Baden-Württembergs mit eigenem Gesundheitsamt Kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet, die Aktuer_innen aus Karlsruhe (SK) gründeten freiwillig eine Kommunale Gesundheitskonferenz.

Gemeinsam mit den 38 Gesundheitsämtern sind die 39 Kommunalen Gesundheitskonferenzen in Baden-Württemberg Teil der Kommunalverwaltung ihres Land- oder Stadtkreises. Fünf Stadt- und Landkreise (Alb-Donau-Kreis/Ulm, Breisgau-Hochschwarzwald/Freiburg, Enzkreis/Pforzheim, Rastatt/Baden-Baden und Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg) kooperieren hierbei und arbeiten in einer gemeinsamen, kreisübergreifenden  Kommunalen Gesundheitskonferenz zusammen.

In der Regel leitet der Landrat/die Landrätin bzw. der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin des jeweiligen Kreises die Kommunale Gesundheitskonferenz.

Eine Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein Gremium, dessen Plenum sich aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen Versorgung, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes und den Institutionen und Einrichtungen aus dem Sozialbereich zusammensetzt. Gemeinsam beraten, koordinieren und vernetzen die Mitglieder zu den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung, Prävention, medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation. Sie sind strukturell in Baden-Württemberg bedeutsam, weil sie zentrale Gremien sind, um gesundheitliche Fragestellungen auf Stadt- und Landkreisebene abzustimmen und vor Ort die Ziele aus dem Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg zu verfolgen.

Baden-Württemberg-Karte