Kommunalhygiene
Die Kommunalhygiene beschäftigt sich mit Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes vor allem in folgenden Bereichen:
- Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertagesbetreuung, Schulen, Heime, Ferienlager, Waldkindergärten): Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, also überwiegend minderjährige Personen.
- Gemeinschaftsunterkünfte
- nicht-medizinische Tätigkeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten Krankheitserreger übertragen und beim Menschen eine Infektion verursacht werden kann (z. B. Friseure, Fußpflege, Kosmetik, Ohrlochstechen, Piercing und Tätowieren)
- Bestattungs- und Friedhofshygiene
Wir unterstützen die Arbeit der Gesundheitsämter durch
- fachliche Beratung,
- Ausarbeitung von Merkblättern und Musterhygieneplänen,
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Dabei arbeiten wir interdisziplinär mit Kollegen aus anderen Bereichen der Hygiene, der Infektionsepidemiologie, der Arbeitsmedizin sowie dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz zusammen.