Hygiene in Schulen
In Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Schulen ist laut IfSG die Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der Hygiene (Anleitung und Kontrolle) verantwortlich. Sie kann diese Aufgabe delegieren, z. B. an einen Hygienebeauftragten bzw. ein Hygieneteam. Diese Personen werden dann z. B. mit der Überwachung und Aktualisierung des Hygieneplans beauftragt.Hygienepläne sind bereichsbezogene Arbeitsanweisungen, die die jeweiligen baulich-funktionellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie die möglichen Infektionsrisiken berücksichtigen. Im Hygieneplan sollten weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -erhaltung angesprochen werden, die zur Prävention auch nichtübertragbarer Erkrankungen für Schüler und Personal beitragen. Dazu gehört die Schaffung von Bedingungen, die das Lernen begünstigen und das Wohlbefinden auch während eines ganztägigen Aufenthaltes in der Schule ermöglichen (z. B. Innenraumlufthygiene, Beleuchtung, Lärm).
Weitere Informationen
Musterhygieneplan für Schulen
Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung in Schulen
Kopfläuse
Merkblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte (PDF; 654 KB)
Vorgehen für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (PDF; 743 KB)
Ausführliche Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (PDF; 274 KB)