Hygiene bei Tattoo + Piercing, Fußpflege, Kosmetik
In der Hygiene-Verordnung (HygV BW) werden Vorgaben gemacht, um Infektionskrankheiten vorzubeugen, die durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Diese Verordnung gilt für alle Berufe und Gewerbe außerhalb des medizinischen Bereichs.
Besonders genannt sind:
- Akupunktur
- Friseurhandwerk
- Podologie und Fußpflege
- Kosmetik und Ohrlochstechen
- Piercing und Tätowieren
- alle entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und stationären Pflege