Umgang mit Lebensmitteln
Wir befassen uns mit den gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln nach dem 8. Abschnitt des IfSG (§§ 42 und 43).
Die Lebensmittelhygiene liegt ansonsten im Zuständigkeitsbereich der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden (meist Veterinäramt oder Amt für Verbraucherschutz in den Landratsämtern bzw. Stadtkreisen).
Weitere Informationen
Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen (PDF; 423 KB)
Belehrung nach §43 IfSG für Beschäftigte im Lebensmittelbereich - Unterrichtsmaterialien
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins-und Straßenfesten