Krankenhausflur

Krankenhäuser + Rehakliniken

Krankenhaushygiene ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung. Maßgaben zur Infektionsprävention beeinflussen die Bauplanung und technische Ausstattung sowie die Gestaltung sämtlicher Funktionsabläufe im klinischen Betrieb.

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg unterstützt die Gesundheitsämter bei der hygienischen Überwachung der Krankenhäuser, Rehakliniken, Einrichtungen der Kurbetriebe und Arztpraxen mit Besichtigungen vor Ort, Abnahme von Neu- und Umbauten und ausführlichen Protokollen zu Bauplanung, Organisation und Betriebsabläufen, baulich-technischem und hygienischem Status der Betriebe sowie Bewertungen und Empfehlungen bezüglich des Hygienemanagements.

Ausführliche Stellungnahmen zu Fragen der Krankenhaushygiene werden für andere Behörden, Bürger und Einrichtungen des Gesundheitswesens erstellt.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Krankenhäuser zur Erstellung eines Hygieneplans und zur Erfassung und Bewertung von Infektionen, die bei einem Krankenhausaufenthalt erworben wurden. Die hygienische Aufbereitung von Instrumenten und Geräten, die zur unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden, wird durch das Medizinprodukterecht vorgegeben.

Zum umfangreichen Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebot zählen regelmäßige Veranstaltungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu aktuellen Fragen der Klinikhygiene, Kurse für Hygienebeauftragte Ärzte in klinischen Einrichtungen, Weiterbildungslehrgänge für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal zu Hygienefachkräften und von Altenpflegern zu Hygienebeauftragten in der Pflege.