Kreuzknoten mit rotem und blauem Seil auf Holz

Suchtprävention

Suchtprävention zielt auf die Stärkung von Schutzfaktoren wie Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Beziehungs-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, den konstruktiven Umgang mit Spannungen und Frustrationen, Genuss- und Erlebnisfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Übernahme sozialer Verantwortung und die Förderung von Interessen. Darüber hinaus handelt es sich um die Unterstützung eines gesunden Lebensstils und die Verhinderung von schädigendem Konsum und Missbrauch von legalen sowie die Verhinderung des Konsums von illegalen Suchtmitteln. Psychotrope Substanzen werden gleichermaßen berücksichtigt wie stoffungebundene Suchtmedien (z. B. pathologisches Glücksspiel, Medienkonsum). Suchtprävention dient zur Stabilisierung der Gesundheit.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen der Suchtpräventionsangebote wird in universelle, selektive und indizierte Prävention unterschieden.

  • Die Angebote der universellen Prävention richten sich an alle Menschen in ihren jeweiligen Settings. Als Settings werden die Lebensbereiche verstanden, in denen die Menschen einen Großteil ihrer Zeit verbringen. Zu Ihnen gehören Familien, Kindertagesstätten und Schulen, Betriebe, Freizeit (Vereine, Discotheken etc.) sowie Gemeinden/Kommunen.
  • Selektive Prävention richtet sich an Gruppen oder einzelne Menschen mit besonderem Risiko hinsichtlich einer Suchtproblematik, z. B. Kinder aus suchtbelasteten Familien.
  • Indizierte Prävention richtet sich an gefährdete Menschen, bei denen bereits problematische Verhaltensweisen erkennbar sind, z. B. riskante Konsummuster.

Suchtprävention ist ganzheitlich angelegt. Zum einen setzt sie beim einzelnen Individuum und der Förderung der Lebenskompetenzen an (Verhaltensprävention). Zum anderen sind auch Faktoren der sozialen Lebenswelt (z.B. soziale Unterstützung in Familien und Nachbarschaft) sowie sozialpolitische Faktoren (Steuererhöhungen, Verkaufsbeschränkungen, Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen etc.) zu berücksichtigen (Verhältnisprävention). Durch „policy mix“, einer möglichst unmittelbar aufeinander bezogenen Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention, kann Suchtprävention bestmöglich gelingen.

Suchtprävention in Baden-Württemberg

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg  ist im Bereich der Suchtprävention für fachliche Beratung, Konzeption, Strategieentwicklung und Vernetzung der in öffentlicher Trägerschaft arbeitenden Akteure zuständig. Zusätzlich arbeitet das LGA mit Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) zusammen.

In fast allen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gibt es Beauftragte für Suchtprophylaxe/Kommunale Suchtbeauftragte. Initiierung, Koordinierung und Vernetzung der Maßnahmen und Aktivitäten zur Suchtprävention sowie die Planung und Durchführung von örtlichen Maßnahmen zur Suchtprävention machen einen Schwerpunkt der Arbeit der Beauftragten für Suchtprophylaxe/Kommunale Suchtbeauftragte aus. Aber auch das breite Feld der Koordination der Suchtkrankenhilfe gehört zu ihren Aufgaben.

Weitere wichtige im Bereich Suchtprävention agierende Institutionen sind z.B.: Polizei, Gesundheits-, Jugend- und Sozialämter, Schulen, Verbände und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Landesstelle für Suchtfragen, soziale Beratungsdienste, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen.

Ziele 

Ziel der Suchtprävention in Baden-Württemberg ist es, über missbräuchlichen und abhängigen Konsum aufzuklären und die persönlichen Kompetenzen der Menschen so zu stärken, dass Abhängigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus ist die Schaffung und Festigung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen ein wichtiger Bestandteil suchtpräventiver Arbeit, wobei sich verbindliche Zielvereinbarungen und freiwillige Selbstverpflichtungen bewährt haben.