Aufbereitung von Medizinprodukten
Hygiene in der Arzt- und Zahnarztpraxis dient der Vorbeugung von Infektionen bei der Behandlung von Patient(inn)en.
Die Verantwortung für die Hygiene trägt die ärztliche Leitung der Praxis. Diese kann jedoch die Gestaltung des Hygieneplans und die Aufsicht über hygienerelevante Betriebsabläufe je nach Qualifikation seiner Mitarbeitenden delegieren. Die leitenden (Zahn-) Medizinischen Fachangestellten übernehmen die Zuständigkeit für viele Bereiche in der Praxisorganisation und -logistik.
Die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten werden durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt.
In § 5 (1) und § 8 (7) werden die Voraussetzungen an die Person beschrieben, die mit dem Aufbereiten von Medizinprodukten beauftragt wird. Entsprechend dieser Regelung bietet das LGA (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten berufsgruppenspezifische Sachkundelehrgänge von 40 Unterrichtseinheiten an.
Der LGA-Sachkundelehrgang ist zeitlich flexibel zu absolvieren. Er eignet sich für Personen, die zum ersten Mal an diesem Lehrgang teilnehmen als auch für sogenannte „Auffrischer“.
Die 40 Unterrichtseinheiten (UE) werden in 3 Modulen angeboten, die auch einzeln buchbar sind.
Die Fortbildung entspricht § 8 (4) der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und dem Rahmenlehrplan der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV).
Folgende Veranstaltungen werden aktuell zu dem Thema angeboten
Aufbereitung von Medizinprodukten Modul 1: Grundlagen Montag, 19.05.2025 bis Dienstag, 20.05.2025
Aufbereitung von Medizinprodukten Modul 2: Reinigung/Desinfektion Mittwoch, 21.05.2025
Aufbereitung von Medizinprodukten Modul 1: Grundlagen Montag, 03.11.2025 bis Dienstag, 04.11.2025
Aufbereitung von Medizinprodukten Modul 2: Reinigung/Desinfektion Mittwoch, 05.11.2025