Junger Mann bei einer Zahnarztbehandlung

Aufbereitung von Medizinprodukten

Hygiene in der Arzt- und Zahnarztpraxis dient der Vorbeugung von Infektionen bei der Behandlung von Patient(inn)en.

Die Verantwortung für die Hygiene trägt die ärztliche Leitung der Praxis. Diese kann jedoch die Gestaltung des Hygieneplans und die Aufsicht über hygienerelevante Betriebsabläufe je nach Qualifikation seiner Mitarbeitenden delegieren. Die leitenden (Zahn-) Medizinischen Fachangestellten übernehmen die Zuständigkeit für viele Bereiche in der Praxisorganisation und -logistik.

Die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten werden durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt.

In § 5 (1) und § 8 (7) werden die Voraussetzungen an die Person beschrieben, die mit dem Aufbereiten von Medizinprodukten beauftragt wird. Entsprechend dieser Regelung bietet das LGA (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten berufsgruppenspezifische Sachkundelehrgänge von 40 Unterrichtseinheiten an.

Der LGA-Sachkundelehrgang ist zeitlich flexibel zu absolvieren. Er eignet sich für Personen, die zum ersten Mal an diesem Lehrgang teilnehmen als auch für sogenannte „Auffrischer“.

Die 40 Unterrichtseinheiten (UE) werden in 3 Modulen angeboten, die auch einzeln buchbar sind.

Die Fortbildung entspricht § 8 (4) der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und dem Rahmenlehrplan der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV).

 

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Kontakt

Fachliche Ansprechpartnerin

Dr. Tina Magri
0711 25859-223

Organisatorische Unterstützung

Sandra Hiemer
0711 25859-227