Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gesundheitsamt-bw.de veröffentlichte Webseite.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Bei Inhalten, die keine Texte sind, wie z.B. Grafiken und Bilder fehlt ein Text, der sie aussagekräftig beschreibt.
- Anforderungen Info und Beziehungen.
- Anforderungen Bilder von Text.
- Sprunglinks ziehen teilweise den Fokus nicht nach.
- Bei Tastaturbedienung ist die Fokus-Reihenfolge nicht immer schlüssig.
- Aus den Linktexten gehen teilweise die Dateitypen der verlinkten Dokumente nicht hervor.
- Der Quellcode der Webseite ist teilweise nicht valide.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Erläuterungen in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.
- Die verlinkten PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, spätestens jedoch zum geplanten Relaunch der Webseite voraussichtlich im 4. Quartal 2024.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.04.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) vom 12.10.2022.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.08.2024 aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Abteilung 7 Landesgesundheitsamt
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
lga@sm.bwl.de
Tel
0711 25859-0
Fax
0711 25859-250
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die/den Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.